Pflegende Angehörige erhalten Entlastung durch diese Ergänzung zur ambulanten Pflege. Jeder kann entscheiden, an wie vielen Tagen der Woche die Tagespflege besucht werden soll.
Die Kosten für die Tagespflegeeinrichtung übernimmt die Pflegekasse bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit.
Wird die Tagespflege nicht in Anspruch genommen, verfallen die Leistungen.
Gültig ab 01.01.2017:
Finanzierung der Tagespflege mtl. | Entlastungsbetrag mtl. | |
Pflegegrad 1 | - | 125,00 € |
Pflegegrad 2 | 689,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 3 | 1289,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 4 | 1612,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 5 | 1995,00 € | 125,00 € |
Informationen zur Finanzierung im Einzelnen und Unterstützung bei der Antragstellung gibt Ihnen unsere Qualitätsbeauftragte Frau Hlozek.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!